
News vom 14. November 2010 | DSL-Fuchs.de
BGH Urteil: DSL Umzug kein Kündigungsgrund

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Monatspreis für den DSL Anschluss auch nach einem Wohnortwechsel bis zum Vertragsende weiter gezahlt werden muss. Dabei ist es egal, ob der DSL Anbieter den Internetzugang an der neuen Adresse überhaupt schalten kann.
Keine DSL Kündigung trotz negativer DSL Verfügbarkeit
Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde geklagt, weil er nach einem Wechsel des Wohnorts und obwohl der DSL Anbieter an der neuen Adresse keinen DSL Anschluss zur Verfügung stellen konnte, weiterhin die monatliche Grundgebühr entrichten sollte. Die Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofes wiesen die Klage jetzt in der obersten Instanz ab und begründeten ihre Entscheidung in erster Linie damit, dass der DSL Umzug von Seiten des Kunden angestoßen wurde. Zudem hatte der DSL Anbieter die vertraglich geregelten Leistungen erbracht und ohne den Wohnortwechsel hätte dies auch für die restliche DSL Vertragslaufzeit gegolten.
Lösung: Flexible DSL Angebote ohne Mindestlaufzeit
Wer lieber flexibel bleiben und sich nicht über die übliche DSL Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten an einen DSL Anbieter binden möchte, kann bei immer mehr Internetprovidern auch DSL Angebote ohne Mindestlaufzeit beauftragen. In diesem Fall ist der DSL Umzug dann immer problemlos möglich, da in der Regel eine DSL Kündigungsfrist zwischen 2 bis 4 Wochen zum Monatsende gilt.
Weiterführende DSL-Fuchs.de Informationen
DSL Anbieter – Die wichtigsten DSL Anbieter im Überblick
DSL Verfügbarkeit – Tests zur Verfügbarkeit der DSL Angebote
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